Der Notar ist zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften.
Schwerpuntkte unserer Tätigkeit sind:
Immobilienrecht
z. B. Kaufverträge, Übergabe- und Schenkungsverträge, Teilungserklärungen, Grundschuld- und Hypothekenbestellungen
weitere InformationenErbrecht
z. B. Testamente, Erbverträge, Erbteilsübertragungen
weitere InformationenFamilienrecht
z. B. Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Adoptionsanträge
weitere InformationenVorsorge
z. B. General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
weitere InformationenHandels- und Gesellschaftsrecht
z. B. Gründung einer GmbH oder einen anderen Kapital- oder Personengesellschaft, Verträge über Gesellschaftsanteile, Änderungen bei Kapital- und Personengesellschaften, Anmeldungen zum Handelsregister
weitere Informationen
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Er ist unparteiischer Rechtsberater und Betreuer der am notariellen Verfahren Beteiligten und als solcher zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Der Notar ist nicht Parteivertreter.
Der Gesetzgeber schreibt bei bestimmten Rechtsgeschäften die Form der notariellen Beurkundung vor, um eine qualifizierte Beratung und den vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen sicherzustellen. Dazu gehören etwa der Kaufvertrag über Grundbesitz, der Ehe- und Erbvertrag oder der Gesellschaftsvertrag einer GmbH.
Der Notar ist verpflichtet, bei Beurkundungen die Beteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann.
Ist vom Gesetz die öffentliche Beglaubigung vorgesehen, so wird die Unterschrift des Erklärenden vom Notar beglaubigt. Der Inhalt der Erklärung wird vom Notar nicht geprüft.
Darüber hinaus werden Notare auch bei anderen Rechtsgeschäften beratend, gestaltend und protokollierend tätig, die gesetzlich nicht zwingend vor dem Notar vorgenommen werden müssen. Hierzu gehört insbesondere die individuelle Gestaltung von Testamenten.